Rechtsprechung
VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Förderung einer weiteren Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419
Eine Förderung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG scheitert aber bereits daran, dass es sich insoweit fraglos um eine in sich selbständige, nicht lediglich ergänzende Ausbildung im Sinne eines Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiums handelt (vgl. BVerwG, U. v. 15.05.2008 - 5 C 18/07 - juris-Rd.Nr. 20 m.w.N.).Insbesondere hat die Vorschrift nicht die Funktion eines Auffangtatbestandes, der die in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 5 BAföG aufgeführten Sachverhalte aus Gründen der Billigkeit ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, U. v. 15.08.2008 - 5 C 18/07 - juris-Rd.Nr. 22).
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77
Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung - …
Auszug aus VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419
Durch die Formulierung der Ausnahmetatbestände sollte eine unangemessene Weite der Förderungsmöglichkeiten hinsichtlich der weiteren Ausbildung vermieden werden (vgl. BVerwG, U. v. 26.01.1978 - V C 39.77 - juris-Rd.Nr. 13). - OVG Bremen, 23.06.2010 - 2 B 144/10
Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung bei …
Auszug aus VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419
Dass ein Mehr an Ausbildung nützlich, sinnvoll und geeignet ist, die Ausübung des Berufs zu erleichtern, reicht hingegen nicht aus (vgl. OVG Bremen, B. v. 23.06.2010 - 2 B 144/10 - juris-Rd.Nr. 6 m.w.N.). - VG Ansbach, 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515
(Keine) fachliche Weiterführung der Ausbildung zur staatlich geprüften …
Auszug aus VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419
Bei Ausbildungen, die mehrere Wissenssachgebiete zu einem Studiengang integrieren, wie dies beim Fach Soziale Arbeit der Fall ist, liegt das Prägende gerade in dieser Bündelung verschiedener Disziplinen (wie Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaften etc.) zu einer neuen Ausbildung eigener Art. Diese Eigenart integrierter Studiengänge verbietet es, sie unter dem Blickwinkel des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG wieder in verschiedene (Teil-)Ausbildungen aufzuspalten (vgl. VG Ansbach, U. v. 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515 - juris-Rd.Nr. 30).